Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote oder Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen, die von der Firma EASYFLAT vermarktet werden. Die Aufgabe einer Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen der Firma EASYFLAT durch einen Kunden oder Händler führt zur vorbehaltlosen Zustimmung des Letzteren zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Bestellungen
Die eingegangenen Bestellungen sind erst dann endgültig, wenn sie von der Firma EASYFLAT schriftlich angenommen wurden und der Kunde oder Händler den Gesamtbetrag aller in der Bestellung vorgesehenen Beträge gezahlt hat. Von Händlern eingegangene Bestellungen sind für die Firma EASYFLAT erst nach schriftlicher Bestätigung durch sie bindend.
Jede quantitative oder qualitative Änderung einer Bestellung kann nur nach schriftlicher Zustimmung der Firma EASYFLAT erfolgen.
Eine Stornierung der Bestellung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma EASYFLAT akzeptiert werden.
Im Falle einer Verzögerung beim Empfang von Material muss der Kunde die Firma EASYFLAT mindestens 15 Tage vor dem geplanten Lieferdatum benachrichtigen und wird für alle daraus resultierenden Mehrkosten aufkommen.
Die Firma EASYFLAT kann eine Bestellung ganz oder teilweise ablehnen, wenn sie ihre Produktionskapazitäten übersteigt und/oder sie daran hindert, die Anfragen aller ihrer anderen Kunden zu befriedigen, ohne dass sie deswegen haftbar gemacht werden kann.
Die Firma EASYFLAT behält sich weiterhin das Recht vor, eine oder mehrere Bestellungen nicht anzunehmen, wenn sie der Meinung ist, dass die Bonitätsgarantien des Kunden auf eine teilweise oder vollständige Nichtbezahlung schließen lassen und/oder wenn die Bestellung von einem Kunden stammt, mit dem sie einen oder mehrere Zahlungsvorfälle hatte.
Der Kunde verpflichtet sich, mit der Bestellung alle genauen und vollständigen Informationen und Dokumente (Art der Anwendungen, Pläne, …) zu liefern, die für die Ausführung der bestellten Leistung erforderlich sind.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe an den Kunden oder durch einfache Mitteilung der Bereitstellung oder durch Übergabe an einen vom Kunden benannten oder, in Ermangelung einer solchen Benennung, von der Firma EASYFLAT gewählten Spediteur im Werk der Firma EASYFLAT.
Die Fristen sind nur als Richtwerte zu verstehen.
Der Käufer kann sich nicht auf eventuelle Verzögerungen berufen, um die Bestellung zu stornieren und/oder Schadensersatz zu fordern.
Alle Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Umschlags- und Anlieferungsvorgänge gehen zu Lasten und auf Kosten, Risiko und Gefahr des Käufers, dem es obliegt, die Sendungen bei der Ankunft zu überprüfen und gegebenenfalls seine Regressansprüche gegen die Transportunternehmen geltend zu machen, auch wenn die Sendung frachtfrei versandt wurde. Im Falle des Versands durch den Verkäufer erfolgt der Versand unfrei oder franko zu den niedrigsten Tarifen, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Anforderung des Käufers, und in jedem Fall unter der vollen Verantwortung des Käufers.
Das Entladen der Produkte am Lieferort erfolgt ausschließlich unter der Verantwortung des Käufers und mit seinen eigenen Beförderungsmitteln.
Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte an dem von der Firma EASYFLAT angegebenen Ort und Datum in Empfang zu nehmen. Sollte er dies nicht tun, so gilt die Lieferung mit allen ihren Wirkungen als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.
Der Verkäufer ist von Rechts wegen von allen Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferfristen befreit, wenn die Zahlungsbedingungen vom Käufer nicht eingehalten wurden oder wenn ein Fall höherer Gewalt oder Ereignisse wie Aussperrung, Streik, Epidemie, Krieg, Beschlagnahme, Brand, Überschwemmung, Werkzeugunfälle, Ausschuss wichtiger Teile während der Herstellung, Unterbrechung oder Verzögerung des Transports oder jeder andere Grund vorliegt, der zu vollständigem oder teilweisem Arbeitsausfall beim Verkäufer oder seinen Lieferanten führt. Der Verkäufer wird den Käufer rechtzeitig über solche Fälle oder Ereignisse auf dem Laufenden halten. Höhere Gewalt, die zu vollständigem oder teilweisem Arbeitsausfall oder zur Desorganisation der Fabriken führt, aus denen die Produkte stammen, die Gegenstand der Bestellungen bei der Firma EASYFLAT sind, entbindet diese von der Verpflichtung, die Produkte zu liefern, deren Herstellung ausgesetzt ist.
Jeder Erhalt der Produkte vor dem Versand, wenn er bei der Bestellung vorgesehen wurde, führt zur vorbehaltlosen Annahme der betreffenden Produkte und löst die Zahlung der in den Zahlungsbedingungen vorgesehenen Beträge aus.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird an dem Tag ausgestellt, an dem das Material zur Verfügung gestellt wird.
Die Rechnungen sind an die Firma EASYFLAT gemäß den in der Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
Wenn es keine besonderen vertraglichen Bestimmungen gibt, ist die Zahlung bei Erhalt der Rechnung fällig.
Es wird kein Skonto für Barzahlung oder Vorauszahlung gewährt.
Anzahlungen sind immer in bar zu leisten.
Die Zahlungsfristen dürfen aus keinem Grund verzögert werden, auch nicht im Falle eines Rechtsstreits. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Funktionsstörungen oder Reparaturen, die das Produkt möglicherweise erfordert, in keinem Fall einen Grund für eine Nichtzahlung oder eine verspätete Zahlung der vom Käufer geschuldeten Beträge darstellen können.
Im Falle einer aufgeschobenen Zahlung oder einer Terminzahlung gilt als Zahlung im Sinne dieser Klausel nicht die bloße Übergabe eines Wechsels oder eines Schecks, die eine Zahlungsverpflichtung impliziert, sondern die tatsächliche Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin.
Der Vertrag wird von Rechts wegen aufgelöst, wenn eine der beiden Parteien ihren Verpflichtungen nicht innerhalb von acht Tagen nach einer Mahnung per Einschreiben mit Rückschein nachkommt.
Bei verspäteter Zahlung zu den festgelegten Terminen werden auf die geschuldeten Beträge von Rechts wegen Zinsen auf Grundlage des um 3 Punkte erhöhten Zinssatzes für Vorschüsse der Banque de France erhoben, wobei die Fälligkeit der Schuld durch diese Klausel unbeschadet bleibt.
Pauschale für Einziehungskosten bei Zahlungsverzug: 40 Euro.
5. Eigentumsvorbehalte
Gemäß dem französischen Gesetz Nr. 80.335 vom 12. Mai 1980 bleibt das Unternehmen EASYFLAT bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentümer der gelieferten Waren.
Der Käufer übernimmt jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung dieser Waren sowie die Haftung für Schäden, die sie verursachen könnten.
Die Nichtzahlung bei Fälligkeit kann zur Rückforderung der Waren führen. Die geleisteten Anzahlungen verbleiben als Entschädigung beim Verkäufer.
6. Garantie
Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm gelieferten und verkauften Teile und Waren frei von Herstellungsfehlern sind. Die Garantie des Verkäufers ist strikt auf seine Lieferungen beschränkt. Der Verkäufer verpflichtet sich, jedes defekte Teil oder jede defekte Ware auf seine Kosten in seinen Werkstätten zu ersetzen.
Vorbehaltlich besonderer Vertragsbedingungen, beträgt die normale Garantiezeit 12 Monate. Im Falle eines Garantiekonflikts sind nur die besonderen Vertragsbedingungen für die Garantie zulässig und werden berücksichtigt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag des Kunden, der innerhalb der Garantiefrist gestellt werden muss, und die frachtfreie Rücksendung der defekten Lieferung.
Die Garantie deckt keine Arbeitskosten (außer bei besonderen Vereinbarungen) und keine Kosten, die durch Demontage, Montage, Transport und Verpackung entstehen.
Die Garantie ist ausgeschlossen für Schäden, die durch höhere Gewalt, normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sowie für alle Schäden, die durch Unfälle, Fahrlässigkeit, falsche Montage, Reparaturen durch den Kunden oder Dritte oder durch Lagerbedingungen entstehen, die mit der Art der Produkte nicht vereinbar sind, oder wenn die in den Anweisungen des Herstellers enthaltenen Installationsbedingungen nicht eingehalten oder nicht fachgerecht umgesetzt wurden.
Die Firma EASYFLAT kann nicht für Unfälle oder Zwischenfälle haftbar gemacht werden, die auf einen Montagefehler oder die falsche Verwendung ihrer Produkte zurückzuführen sind.
7. Rechte an geistigem Eigentum
Die Firma EASYFLAT behält alle geistigen Eigentumsrechte an ihren Verfahren, Projekten, Studien und Dokumenten jeglicher Art vollständig bei. Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechte des geistigen Eigentums der Firma EASYFLAT zu respektieren, von denen er erklärt, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Der Kunde darf keine Patente, Marken, Muster und Modelle oder andere gewerbliche Eigentumsrechte, deren Inhaber oder Lizenznehmer die Firma EASYFLAT ist, ganz oder teilweise reproduzieren oder reproduzieren lassen und/oder Informationen jeglicher Art, die die vollständige oder teilweise Wiedergabe dieser Rechte ermöglichen, an Dritte weitergeben.
8. Geheimhaltung
Ohne dass diese Liste einschränkend ist, verpflichtet sich der Kunde, alle kommerziellen, technischen, finanziellen oder rechtlichen Informationen, die sich auf die Firma EASYFLAT beziehen und von denen er während der Vorstudien oder der Ausführung des Kaufvertrags Kenntnis erlangen könnte, als streng vertraulich zu betrachten. Die Nichteinhaltung dieser Klausel kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen, und zwar unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche.
9. Verschiedene Bestimmungen
Die Tatsache, dass sich die Firma EASYFLAT zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bedingungen ausgelegt werden.
Für alle Elemente, die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berücksichtigt werden, gelten die Allgemeinen übergewerkschaftlichen Geschäftsbedingungen der Fédération des Industries Mécaniques et Transformatrices des Métaux (Verband der mechanischen und metallverarbeitenden Industrie)
10. Gerichtsstand – Anwendbares Recht
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, unabhängig von ihrem Ursprung und ihrer Art, auch im Falle mehrerer Beklagter, ausschließlich das Gericht von Lyon zuständig ist.
Die gesamte Beziehung zwischen den Parteien wird ausschließlich nach französischem Recht verwaltet. Im Falle einer Übersetzung der vorliegenden Bestimmungen in eine andere Sprache gilt nur der in Französisch verfasste Text als verbindlich.
Diese Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2008 in Kraft.